Zur Förderung der regionalen Entwicklung bestehen in der Schweiz seit mehreren Jahrzehnten Regionen. Sie bündeln die Kräfte der Gemeinden und schaffen die notwendige politische Vernetzung.
Im Kanton Bern wurden die rechtlichen Grundlagen für die Bildung von Regionalkonferenzen im Jahr 2007 geschaffen. In den folgenden Regionen bestehen solche Institutionen bereits oder sind vorgesehen: Oberland-Ost (2008), Bern-Mittelland (2010), Emmental (2013), Thun-Oberland West, Oberaargau und Biel / Bienne-Seeland-Jura bernois. Die Grenzen der Regionalkonferenzen sind auf die Aussengrenzen der neuen Verwaltungskreise abgestimmt. Die Rechtsgrundlagen der Regionalkonferenzen sind im Gemeindegesetz des Kantons Bern geregelt (Art. 137-158).
Jede Gemeinde der betreffenden Region ist in der Regionalkonferenz durch die Präsidentin oder den Präsidenten des Gemeinderats vertreten. Auch die Stimmberechtigten der Region können die Entscheide der Regionalkonferenz demokratisch beeinflussen: Sie können Volksinitiativen auslösen oder gegen bestimmte Entscheide der Regionalkonferenz das Referendum ergreifen.
Als landesweit erste Regionalkonferenz wurde 2008 die Regionalkonferenz Oberland-Ost gegründet. Sie umfasst die 28 Gemeinden des Verwaltungskreises Interlaken-Oberhasli. Ziele und Tätigkeiten der Regionalkonferenz Oberland-Ost sind in ihrem Leitbild dargelegt.