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Auftrag

Die Regionalkonferenz Oberland-Ost koordiniert die regionalen Interessen und stellt die Grundlagen zur Finanzierung der regionalen Entwicklung durch Bund und Kanton bereit. Sie hat den Auftrag, die regionale Richtplanung auszuführen und die Regionalpolitik auf Stufe Region zu vollziehen.

Die Regionalkonferenz erfüllt einerseits gesetzlich geregelte Aufgaben, die im Gemeindegesetz und weiteren Gesetzen des Kantons Bern dargelegt sind. Dazu gehören insbesondere die regionale Raum- und Richtplanung, Planungsaufgaben in den Bereichen Verkehr und Siedlung, die Angebotsplanung des regionalen öffentlichen Verkehrs, die regionale Energieberatung sowie die regionalen Aufgaben im Rahmen der Regionalpolitik. Seit Januar 2013 ist auch die regionale Kulturförderung eine obligatorische Aufgabe. Andererseits kann die Regionalkonferenz weitere Aufgaben übernehmen, die ihr von den Gemeinden übertragen werden wie beispielsweise die regionale Vernetzungsrichtplanung zur Umsetzung der eidgenössischen Ökoqualitätsverordnung.

Die Regionalkonferenz Oberland-Ost versteht sich als Dienstleistungsorganisation, die für die beteiligten Gemeinden tätig ist. Gemäss dem im Gemeindegesetz definierten Zweck hat sie der wirkungsvollen Erfüllung der Aufgaben der beteiligten Gemeinden zu dienen. Gleichzeitig stellt die Regionalkonferenz die institutionelle Grundlage dar, die zur Auslösung von finanziellen Beiträgen durch Bund und Kanton an die Regionen notwendig ist.