Das oberste Organ der Regionalkonferenz Oberland-Ost ist die Regionalversammlung. Ihr gehört je eine Vertretung pro beteiligte Gemeinde an.
Die Stimmberechtigten sowie die Gemeinden der Region können über die Regionalkonferenz auf verschiedenen Wegen mitbestimmen. Die Gemeinden nehmen durch ihre Vertretung in der Regionalversammlung (Gemeinderatspräsidium) einerseits politisch Einfluss. Mehrere Gemeinden können sodann die Entscheide der Regionalversammlung auch mit einer Behördeninitiative oder mit einem fakultativen Behördenreferendum beeinflussen. Die Stimmberechtigten haben die Möglichkeit, sich mit regionalen Volksinitiativen oder mit fakultativen Volksreferenden an der politischen Willensbildung zu beteiligen.
Das Präsidium der Regionalversammlung ( = Regionspräsident/in) wird aus der Mitte der Regionalversammlung gewählt oder kann durch eine externe Persönlichkeit besetzt werden.
Die Geschäftsleitung der Regionalkonferenz wird aus der Mitte der Regionalversammlung bestellt. Sie ist für die Vorbereitung der Sitzungen der Regionalversammlung zuständig. Ferner stellt sie die politischen Kontakte zu kommunalen und kantonalen Behörden sowie zu den Bundesbehörden sicher.
Zur Bearbeitung verschiedener regionaler Themenbereiche setzt die Regionalkonferenz Kommissionen ein.
Die Geschäftsstelle führt die Geschäfte der Regionalkonferenz operativ aus.
Organigramm der Regionalkonferenz Oberland-Ost.