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Regionalversammlung

Die Regionalversammlung ist das oberste Organ der Regionalkonferenz Oberland-Ost. Sie tagt in der Regel dreimal pro Jahr. Die Regionalversammlungen sind öffentlich. Sie finden jeweils im Turnus in einer der 28 Gemeinden der Region statt.

Der Regionalversammlung gehören die Gemeinderatspräsidentinnen und –präsidenten der beteiligten Gemeinden an. Falls das Gemeindepräsidium einer Gemeinde verhindert ist, nimmt ein anderes Mitglied des Gemeinderats in der Regionalversammlung Einsitz. Den Vertreterinnen oder Vertretern der beteiligten Gemeinden können von den zuständigen Gemeinderäten verbindliche Weisungen erteilt werden, wie sie in der Regionalversammlung abstimmen sollen.

Die Stimmkraft der Gemeinden ist abgestuft. Jede Gemeinde verfügt in der Regionalversammlung über mindestens eine Stimme; Gemeinden ab 1001 bis 4000 Einwohner/innen verfügen über zwei Stimmen; Gemeinden ab 4001 bis 7000 Einwohner/innen über drei Stimmen etc.

Die Regionalversammlung entscheidet verbindlich und abschliessend (es sei denn, gegen einen ihrer Beschlüsse wird ein regionales Referendum ergriffen).

 

pdfMitglieder der Regionalversammlung


Protokolle der Regionalversammlungen

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