Das Kulturförderungsgesetz des Kantons Bern ermöglicht die finanzielle Unterstützung von Kulturinstitutionen und Kulturprojekten. Kulturinstitutionen von nationaler Bedeutung unterstützt der Kanton direkt. Kulturinstitutionen von regionaler Bedeutung, welche sich nicht selbst finanzieren können, werden im Verbund durch die Standortgemeinden, den Kanton und die Regionsgemeinden unterstützt. Die Regionalkonferenz koordiniert die Bezeichnung dieser Kulturinstitutionen und der entsprechenden Leistungsverträge.
Die Umsetzung dieser regionalen Kulturförderung ist seit 1.01.2013 eine obligatorische Aufgabe der Regionalkonferenz. Diese orientiert sich an der folgenden Strategie:
Punkt 1: Umsetzung der Förderung der regional bedeutenden Kulturinstitutionen (obligatorische Aufgabe).
Punkt 2: Unterstützung von regional wichtigen Kulturprojekten zur Auslösung von kantonalen Kulturbeiträgen auf Gesuch hin (freiwillige Aufgabe).
Punkt 3: Unterstützung von regional wichtigen Kulturinstitutionen (freiwillige Aufgabe).
Punkt 4: Keine regionale Unterstützung von lokalen Kulturangeboten (Aufgabe der Gemeinden).
Die Aufgabe wird operativ durch die Geschäftsstelle sichergestellt und direkt durch die Geschäftsleitung gesteuert.
Ansprechperson für den Bereich Kulturaufgaben ist Stefan Schweizer .
Die kantonal zuständige Fachstelle für die Kulturförderung ist das Amt für Kultur .
In der Region Oberland-Ost gelten für die Jahre 2021 - 2024 die Kulturleistungsverträge mit folgenden fünf Kulturinstitutionen von regionaler Bedeutung:
a) Kunst- und Kulturhaus Interlaken
b) Interlaken Classics
c) Musikfestwoche Meiringen
d) Holzbildhauerei Brienz
e) Bödelibibliothek Interlaken (Regionalbibliothek)
Weiterführende Informationen zu den regional unterstützten Kulturbetrieben:
Porträts der Kulturinstitutionen von regionaler Bedeutung
Video zum Holzbildhauer-Symposium vom Juli 2016 in Brienz
(Kultur vor Ort - Amt für Kultur Kanton Bern)